Nichtannahme einer mangels hinreichender Begründung unzulässigen Verfassungsbeschwerde gegen die Fortdauer von Untersuchungshaft - unzureichende Darlegung des Verfahrensgangs und der prozessualen Lage des Ausgangsverfahrens - mangelnde Auseinandersetzung mit angegriffenen Entscheidungen
Stattgebender Kammerbeschluss: Zum Beschleunigungsgrundsatz im Zwischenverfahren gem §§ 199ff StPO - hier: Fortdauer bereits lang andauernder Untersuchungshaft ohne hinreichende Rechtfertigung verletzt Betroffenen in Grundrecht aus Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 GG - Gegenstandswertfestsetzung
Stattgebender Kammerbeschluss: Fortdauer bereits lang andauernder Untersuchungshaft ohne hinreichende Rechtfertigung verletzt Betroffenen in Grundrecht aus Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 GG - zur erhöhten Begründungstiefe bei Haftfortdauerentscheidungen - Gegenstandswertfestsetzung