BVerfG, Beschluss vom 19.09.2007 - 2 BvR 1847/07
Fundstelle
openJur 2012, 134367
  • Rkr:

Nichtannahme einer mangels hinreichender Begründung unzulässigen Verfassungsbeschwerde gegen die Fortdauer von Untersuchungshaft - unzureichende Darlegung des Verfahrensgangs und der prozessualen Lage des Ausgangsverfahrens - mangelnde Auseinandersetzung mit angegriffenen Entscheidungen


Stattgebender Kammerbeschluss: Zum Beschleunigungsgrundsatz im Zwischenverfahren gem §§ 199ff StPO - hier: Fortdauer bereits lang andauernder Untersuchungshaft ohne hinreichende Rechtfertigung verletzt Betroffenen in Grundrecht aus Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 GG - Gegenstandswertfestsetzung


Stattgebender Kammerbeschluss: Fortdauer bereits lang andauernder Untersuchungshaft ohne hinreichende Rechtfertigung verletzt Betroffenen in Grundrecht aus Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 GG - zur erhöhten Begründungstiefe bei Haftfortdauerentscheidungen - Gegenstandswertfestsetzung


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