BGH, Urteil vom 18.01.2012 - XII ZR 178/09
Fundstelle
openJur 2012, 53113
  • Rkr:

1. Der eheangemessene Unterhaltsbedarf beim Trennungsunterhalt ist im Falle einer konkreten Bedarfsbemessung nach den Kosten zu ermitteln, die für die Aufrechterhaltung des in der Ehe erreichten Leben ...


1. Das Vertretungsrecht nach § 1629 Abs. 2 S. 2 BGB umfasst zwar nicht die Befugnis des Obhutselternteils, für sein Kind eine Vereinbarung über die Rückübertragung der Unterhaltsansprüche zu schließen ...


Trennungsunterhalt: Berücksichtigung krankheitsbedingter Mehraufwendungen des Unterhaltspflichtigen; Zurechnung fiktiver Mieteinkünfte wegen Obliegenheit zur ganzjährigen Vermietung einer Ferienwohnung


Unterhaltspflicht, realistisch erzielbares Einkommen, Erwerbsobliegenheit


Unterhaltspflicht, realistisch erzielbares Einkommen, Erwerbsobliegenheit