OLG Köln, Urteil vom 22.07.2011 - 6 U 208/10
Fundstelle
openJur 2012, 81028
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Ein Rechteinhaber muss bei einer Filesharin-Klage zur Anzahl der Zugriffe auf den Computer des Verletzers vortragen. Andernfalls bleibt die Schadenshöhe in Form der fiktiven Lizenz unschlüssig.


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