LG Aachen, Urteil vom 03.05.2011 - 7 S 38/10
Fundstelle
openJur 2012, 79940
  • Rkr:
Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 23.03.2010 verkündete Urteil des Amtsgerichts Eschweiler (27 C 64/09) abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 119,52 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 16.03.2009 zu zahlen; im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können eine Vollstreckung jeweils durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des gegen sie aufgrund des Urteils insgesamt beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei ihrerseits Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages leistet.