BVerfG, Beschluss vom 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09
Fundstelle
openJur 2012, 133629
  • Rkr:

Nichtannahme einer wegen gravierender Begründungsmängel unzulässigen Verfassungsbeschwerde - Androhung einer Missbrauchsgebühr wegen wiederholter Einlegung offensichtlich unzureichend begründeter Verfassungsbeschwerden


Nichtannahmebeschluss: Parallelentscheidung


Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl der fachgerichtlichen Auslegung des § 31 Abs 3a SGB V (RIS: SGB 5; Genehmigungsfiktion im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung) bei Fehlen eines materiellrechtlichen Leistungsanspruchs - unzureichende Begründung eines Verstoßes gegen Art 3 Abs 1 GG


Nichtannahme einer offensichtlich unzureichend substantiierten Verfassungsbeschwerde in einer Steuersache - Hinweis auf Möglichkeit der Auferlegung einer Missbrauchsgebühr


Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Prozessrechtliche Fristen dürfen vollständig ausgenutzt werden - Verletzung der Rechtsschutzgarantie sowie des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei ungerechtfertigter Verwerfung eines Wiedereinsetzungsantrags


Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines NPD-Landesvorsitzenden gegen den Ausschluss aus einem Sportverein


Nichtannahmebeschluss: Zur Berücksichtigung der grundrechtlichen Positionen Minderjähriger im Kontext der familiengerichtlichen Genehmigung einer Erbausschlagung durch deren Sorgeberechtigte - hier: Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Begründung unzulässig


Die mittels der ANOM-App des FBI erhobenen Daten unterliegen keinem Beweisverwertungsverbot.


Nichtannahmebeschluss: Anspruch auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) und Schutzwürdigkeit des Interesses an nachträglicher Überprüfung eines Eingriffs in das Freiheitsgrundrecht (Art 2 Abs 2 GG; hier durch Vorführbefehl gem § 230 Abs 2 StPO) - Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Begründung - Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs


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