Zum polizeilichen Notstand beim Castor-Transport 2004; polizeilicher Notstand; Allgemeinverfügung; Ermessensüberprüfung
Die Blockade von Bahngleisen ist nicht durch das Grundrecht der Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG) gedeckt.
Unzulässige Versammlungen auf Schienenwegen
Versammlungsfreiheit - fehlende Grundrechtsfähigkeit einer Landtagsfraktion