Keine Pflicht zur Mitteilung betroffener Beschäftigter vor deren Einwilligung
Bekanntgabe der Namen von Beschäftigten durch den Dienststellenleiter; betriebliches Eingliederungsmanagement
Informationsrecht des Personalrates; betriebliches Eingliederungsmanagement; Anschreiben des Dienststellenleiters; Antwortschreiben des Beschäftigten; Personalvertretungen im Bereich der Länder; Gesetzgebungskompetenz des Bundes.;
Informationsrecht des Personalrats; Einblick in die Gagenlisten für Solomitglieder und Bühnentechniker.;
Datenschutzrechtliche Erwägungen stehen der Weitergabe von Namen und Fehlzeiten der Mitarbeiter, die die Voraussetzungen für ein betriebliches Eingliederungsmanagement erfüllen an den Betriebsrat nic ...