Untätigkeitsklage; Bescheidung
Einsatzversorgung einer Beamtin der Bundeswehr bei einem Auslandseinsatz als Soldatin; Unfallfürsorge aufgrund eines Einsatzunfalls
Die Beklagte hat den Kläger dann nicht unnötig in das Klageverfahren gedrängt, wenn sie den wensentlichen Inhalt von ergänzenden Stellungnahmen der Prüfer, die erst nach Akteneinsicht des Klägers im W ...
§ 12 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b) KAG verweist lediglich auf § 157 Abs. 2 AO KAG, nicht jedoch zugleich auf die Bestimmungen der §§ 179 bis 183 AO mit der Folge, dass im Anwendungsbereich des Kommunalabgab ...
Kostenentscheidung nach Klagerücknahme