Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 11.08.2010 - 12 ME 130/10
Fundstelle
openJur 2012, 50926
  • Rkr:

Gültigkeit einer in Tschechien erworbenen Fahrerlaubnis, nachdem diese in Deutschland entzogen worden war


Österreichischer Staatsangehöriger;Wiederholte Entziehung der Fahrerlaubnis in Deutschland;Anschließender Erwerb einer tschechischen Fahrerlaubnis der Klasse B unter Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis;Umtausch des tschechischen in einen österreichischen Führerschein nach dem 18. Januar 2009


Verurteilung und Entziehung der Fahrerlaubnis in Deutschland wegen vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, im Straßenverkehr begangener Nötigung und Fahrens ohne Fahrerlaubnis;Anschließender Erwerb einer Fahrerlaubnis in Tschechien nach dem 18. Januar 2009;Dokumentation ein


Berechtigung zur Nichtanerkennung einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis unter Geltung der dritten Führerscheinrichtlinie ohne Vorliegen eines Verstoßes gegen das Wohnsitzerfordernis Einstweiliger Rechtsschutz; Prozesskostenhilfe


Fahrerlaubnis Versagung Anerkennung EU Führerschein EU Fahrerlaubnis Führerscheintourismus Wohnsitz Wohnsitzerfordernis Wohnsitzvoraussetzung


Keine Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs im Inland aufgrund eines in Polen ausgestellten Führerscheins


Keine Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs im Inland aufgrund eines in Polen ausgestellten Führerscheins


Aufforderung zur Vorlage des tschechischen EU-Führerscheins


Anwendungsumfang und -bereich der 3. Führerscheinrichtlinie


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