Auskunft über Telekommunikationsverbindungsdaten im Ermittlungsverfahren: Pflicht eines Internet-Access-Providers zur Bekanntgabe des hinter einer dynamischen IP-Adresse stehenden Endgerätenutzers
Bei Vorliegen von dynamischer IP-Adresse und Zeitpunkt des Zugriffs sind die persönlichen Daten nach § 113 TKG herauszugeben.