Asylbewerberleistung - Sozialhilfe nach längerer Aufenthaltsdauer nach § 2 Abs 1 AsylbLG - Hemmung oder Unterbrechung der Wartezeit von 36 Monaten
Ein Untertauchen von 6 Monaten und länger unterbricht die 36-Monatsfrist. Erst wenn wieder Leistungen nach § 3 AsylbLG gewährt werden, beginnt die Frist wieder neu. Die Zeit, in der Leistungen nach § ...
Asylbewerber; Wartezeit; Unterbrechung