I.
Im Wege der einstweiligen Verfügung
- der Dringlichkeit wegen ohne mündliche Verhandlung -
wird dem Antragsgegner
bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens 250.000 Euro, Ordnungshaft insgesamt höchstens zwei Jahre),
verboten,
zu behaupten bzw. behaupten zu lassen, zu veröffentlichen bzw. veröffentlichen zu lassen oder sonst zu verbreiten bzw. sonst verbreiten zu lassen,
"Aus zuverlässiger Quelle habe ich erfahren, dass der 'Beifahrer' von Bischöfin K... auf der sagenumwobenen Alkoholfahrt niemand geringerer gewesen sein soll, als Putins bezahlter Lakai, Altkanzler S...!"
II.
De Kosten des Verfahrens fallen dem Antragsgegner nach einem Streitwert von 25.000,00 Euro zur Last.