Umgangsrecht: Anordnung eines Wechselmodells gegen den Willen eines Elternteils
Elterliche Sorge und Umgangsrecht: Gerichtliche Anordnung eines paritätischen Wechselmodells
1. Ein sogenanntes Wechselmodell mit annähernd gleichen Betreuungsanteilen beider Eltern kann jedenfalls dann nicht gerichtlich angeordnet werden, wenn es keinen entsprechenden elterlichen Konsens gib ...
Der Senat hält daran fest, daß das Wechselmodell im allgemeinen gegen den Willen eines Elternteils nicht angeordnet werden kann. Insbesondere in von starken Konflikten geprägten Elternbeziehungen ents ...
Umgangsrechtsregelung: Voraussetzungen eines Wechselmodells; Regelungskriterien; geringeres Umgangsrecht bei Verstoß eines Elternteils gegen die Loyalitätspflicht
Sorge- und Umgangsrecht: Anordnung eines Wechselmodells gegen den Willen eines Elternteils
Erweiterter Umgang und Wechselmodell.
Ein Wechselmodell darf grundsätzlich nicht gegen den Willen eines Elternteils angeordnet werden.
Umgangsverfahren: Voraussetzungen für ein Wechselmodell