Die im Niedersächsischen Hochschulgesetz vorgesehene Studiengebühr in Höhe von 500,-- für jedes Semester, die ein Studierender grundsätzlich zu entrichten hat, wenn sein Studium länger als die Regelst ...
Anrechnung von Studienzeiten bei der Nds. Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege - Fachbereich Allgemeine Verwaltung - auf das Studienguthaben.
Berechnung des Studienguthabens für die Erhebung von Studiengebühren