LG Rottweil, Urteil vom 02.01.2009 - 4 O 89/08
Fundstelle
openJur 2010, 126
  • Rkr:

Hat ein Versicherer die Führung der Vertragsverhandlungen mit einem Kunden ausschließlich einem selbstständigen Vermittler bzw. Vermittlungsunternehmen überlassen, so können ihm dessen Erklärungen gem. § 278 BGB zugerechnet werden.


Zivilrecht Versicherungsrecht
§ 278 BGB
Referenzen0
Schlagworte