Vertragliches Widerrufsrecht des Drittsicherungsgebers: Einräumung durch eine Bank bei Verwendung einer Widerrufsbelehrung; Darlehensrückgewähranspruch
Anrechenbarkeit von Steuervorteilen bei der Rückabwicklung von darlehensfinanzierten Kapitalanlagen im Wege des Widerrufs
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1. Für die Anrechnung von Steuervorteilen gelten auch bei der Rückabwicklung nach Ausübung eines kreditrechtlichen Widerrufsrechts gemäß §§ 495, 355 BGB im Fall verbundener Verträge die schadensersatz ...