LG Hamburg, Urteil vom 07.07.2009 - 312 O 142/09
Fundstelle
openJur 2010, 52
  • Rkr:
Verfahrensgang
  • vorher: Az. 312 O 142/09

Wird eine E-Mail im unternehmerischen Geschäftsverkehr innerhalb der üblichen Geschäftszeiten auf dem Mailserver des Empfängers abrufbereit zur Verfügung gestellt, ist sie dem Empfänger grundsätzlich ...


Zivilrecht

Für die Darlegung des Zugangs einer E-Mail reicht es nicht aus, dass die Mail abgesandt worden ist


zum Zugang von, außerhalb der üblichen Geschäftszeiten versandter, elektronischer Post


Zivilrecht
§§ 130, 678 BGB