Über die Rechtmäßigkeit einer polizeilichen Ingewahrsamnahme nach § 18 NGefAG entscheiden ausschließlich die ordentlichen Gerichte. Den Verwaltungsgerichten ist eine nachträgliche Überprüfung dieser M ...
Unzulässige Versammlungen auf Schienenwegen
Es verstößt gegen Art. 2 Abs. 1 GG, wenn die Verweigerung der Angabe der Personalien nach § 111 OWiG geahndet wird, ohne daß zuvor die Rechtmäßigkeit der Aufforderung in vollem Umfang überprüft worden ...