Rechtswidriges Verbot des NPD-Wahlplakats "Migration tötet"
Partei Anhörung Ermessensreduktion Meinungsfreiheit Wahlkampf Volksverhetzung Parteiprogramm nationalsozialistische Rassenideologie
Zur Erfüllung des objektiven Tatbestands der Volksverhetzung durch ein Wahlplakat mit der Aufschrift "HÄNGT DIE GRÜNEN!"
Tatbestandliche Voraussetzungen des § 130 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 Nr. 1 StGB und zu den Anforderungen an eine Einziehungsentscheidung nach § 74 Abs. 1 StGB