BVerfG, Beschluss vom 24.08.2009 - 2 BvQ 50/09
Fundstelle
openJur 2009, 817
  • Rkr:
Öffentliches Recht Verfassungsrecht
Artt. 19, 41 GG; § 32 BVerfGG; §§ 28, 48, 49 BWahlG

Keine Normenkontrolle im Nichtanerkennungsbeschwerdeverfahren – Deutsche Zentrumspartei erfolglos - gesonderte Übermittlung der Begründung (§ 96d S 2 BVerfGG) zur Entscheidung des Senats vom 22.07.2021


Verfassungsbeschwerde gegen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Landes Berlin im Zusammenhang mit der Wahl des Bundeskanzlers erfolglos


Öffentliches Recht Verwaltungsrecht Verfassungsrecht

Gegen eine Allgemeinverfügung, mit der bestimmte Regelungen für den Ablauf einer Wahl während der Corona-Pandemie getroffen werden, ist einstweiliger Rechtsschutz vor einer Kommunalwahl grundsätzlich unzulässig


Schleswig-Holsteinisches VG

Parlaments-, Wahl- und Kommunalrecht; Recht der juristischen Körperschaften des öffentlichen Rechts, Staatsaufsicht - Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung


Schleswig-Holsteinisches OVG

Antrag, den Vollzug von Bürgerentscheiden im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes vorläufig zu unterbinden


Wahlrecht


Einstweiliger Rechtsschutz in Bezug auf das Verfahren der Wahl zum Studierendenparlament einer Hochschule.


Verbot der Zulassung einer konkurrierenden Wahlliste bei ähnlichem Namen nach Beginn der Wahldurchführung im Wege der einstweiligen Anordnung


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