OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 11.08.2009 - 3 W 45/09
Fundstelle
openJur 2009, 790
  • Rkr:
Verfahrensgang
  • vorher: Az. 2-08 O 183/09
IT- und Medienrecht Verfassungsrecht Internetrecht
§ 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB; Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG

1. § 305 Satz 1 StPO steht einer Beschwerde des Angeklagten gegen die Gewährung der Akteneinsicht an den Verletzten nicht entgegen. 2. Zur Abwägung der berechtigten Interessen des Verletzten an der A ...


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