1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 0,15 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 % Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 02.06.2009 zu zahlen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
3. Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Streitwert: 1,00 EUR