AG Stuttgart, Urteil vom 17.06.2009 - 18 C 2370/09
Fundstelle
openJur 2009, 774
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Tenor

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 0,15 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 % Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 02.06.2009 zu zahlen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

3. Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Streitwert: 1,00 EUR

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