Familiensache: Verfahrenswert einer unter geschiedenen Ehegatten verlangten Nutzungsentschädigung
Eine Ausnahme vom Mehrleistungsabschlag „aufgrund der Krankenhausplanung“ liegt nur vor, wenn die Kapazitätserhöhung durch die Krankenhausplanung erfolgt und nicht auf einer autonomen Entscheidung des ...
Zur sog. "Zwangsteilzeit": Anspruch auf Vollbeschäftigung und Vollalimentation nach uneingeschränkter beamtenrechtlicher Ernennung
Das Ermessen beim Wiederaufgreifen bestandskräftig abgeschlossener Verfahren der Zwangsteilzeit für Lehrer ist in dem Sinne reduziert, dass rechtsstaatlich nur ein Wiederaufgreifen in Betracht kommt.
Zwangsteilzeit und Beamtenverhältnis (Lehrer)
Voll- bzw. Teilzeitbeschäftigung (mit entsprechender Reduzierung der Bezüge) ohne Einwilligung des betroffenen Beamten nach einer Vollernennung
Zwangsweise verfügte Teilzeitbeschäftigung für Beamte ist rechtswidrig, die Beamten sind rückwirkend besoldungs- und versorgungsrechtlich Vollzeitbeamten gleichzustellen.