BVerfG, Beschluss vom 24.02.2009 - 1 BvR 165/09
Fundstelle
openJur 2012, 25821
  • Rkr:

Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung nach Auswertung übermittelter EncroChat-Daten


Strafprozessrecht Öffentliches Recht Verfassungsrecht

Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter (Art 101 Abs 1 S 2 GG) oder der Gewährleistungen des Art 6 Abs 1, Abs 2 EMRK (juris: MRK) im Zusammenhang mit der Zurückweisung von Befangenheitsgesuchen in "Cum-Ex"-Strafverfahren - insb keine Bedenken bzgl stRspr des BGH zur richterlichen Bewertung von Tatbeiträgen eines Haupttäters in vorangegangenem Verfahren gegen


Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Verwerfung der strafprozessualen Revision im sog. "NSU-Prozess" gem § 349 Abs 2 StPO - insb keine Verletzung des Gehörsanspruchs durch Entscheidung ohne mündliche Verhandlung - Verzicht auf mündliche Verhandlung zudem mit Art 6 Abs 1 EMRK (juris: MRK) vereinbar


Zitate59
Zitiert234
Referenzen0
Schlagworte