OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 17.02.2012 - 7 U 102/11
Fundstelle
openJur 2012, 35613
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Gegen das Urteil ist Revison eingelegt worden. Das Aktenzeichen des BGH lautet: IV ZR 174/12.


Leitsatz: Eine Klausel in ARB einer Versicherung, wonach „Rechtsschutz nicht besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit der Anschaffung und Veräußerung ...