1. In Pressesachen ist der Verfügungsgrund für ein Unterlassungsbegehren gewöhnlich ohne Weiteres gegeben, wenn keine Selbstwiderlegung der Dringlichkeit, insbesondere durch zu langes Zuwarten, gegebe ...
Einstweiliger Rechtsschutz im Patentverletzungsverfahren: Dringlichkeitsverlust bei vorheriger Kenntnis der Verletzung durch konzernverbundene Gesellschaft; Darlegungs- und Glaubhaftmachungslast der antragsstellenden Gesellschaft bei sich aufdrängender Kenntnis der Patentverletzung
Einstweilige Verfügung: Verfügungsgrund bei langem Zuwarten mit der Antragstellung