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Zur Verschwiegenheitspflicht im Gesetz über das Kreditwesen
Zur Verschwiegenheit nach dem KredWG; zu Informationen zur Trägerschaft und Handlungsfähigkeit
Eine Sperrerklärung der obersten Aufsichtsbehörde muss im Einzelnen substantiiert darlegen, welcher Geheimhaltungsgrund hinsichtlich der einzelnen Aktenbestandteile geltend gemacht wird. Dies gilt in ...
Es ist grundsätzlich nicht möglich, bestimmte Arten von Dokumenten allein auf Grund ihrer typischen Eigenschaften und üblichen Fassung als "Sachgesamtheiten" generell ohne Feststellung ihres konkreten ...