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Die Einstellung der Geschäftstätigkeit einer Bank aufgrund einer bankaufsichtsrechtlichen Maßnahme stellt ein Betriebsrisiko der Bank dar. Die Bank schuldet in diesem Fall nach§ 615 Satz 3 BGB die Za ...
Beratungsvertrag: Beratungs- bzw. Aufklärungspflicht einer Bank hinsichtlich eines ihr von einem Emittenten gewährten Rabatts