OLG Bamberg, Urteil vom 12.05.2005 - 1 U 143/04
Fundstelle
openJur 2009, 54
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Die Beschwer (§ 511 Abs. 2 Ziffer 1 ZPO) eines zur Unterlassung von E-Mail-Werbung verurteilten Beklagten bemisst sich nach dessen Interesse, dem titulierten Unterlassungsanspruch nicht nachkommen zu ...