Die Kürzung wegen vorzeitigen Verzichts nach § 4 Abs. 2 GEHV, eingeführt durch die EHV-Reform 2006, ist zulässig (vgl. bereits SG Marburg, Urt. v. 24.02.2010 - S 12 KA 289/08 - juris, Berufungsverfahr ...
Wird der statusbegründende Verwaltungsakt über die Teilnahme an der erweiterten Honorarverteilung (zum statusrelevanten Charakter der Teilnahme eines hessischen Vertragsarztes an der EHV s. bereits LS ...