BVerfG, Beschluss vom 16.11.2004 - 2 BvR 2004/04
Fundstelle
openJur 2012, 133331
  • Rkr:

Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Unbegründete Versäumung der Überprüfungsfrist des § 67e Abs 2 StGB hinsichtlich einer Unterbringung in der Sicherungsverwahrung verletzt Betroffenen in Grundrechten aus Art 2 Abs 2 S 2 GG und Art 104 Abs 1 GG - Gegenstandswertfestsetzung


Anordnung der Fortdauer der Sicherungsverwahrung bis zu 10 Jahren: Anzuwendendes Recht bei Anlasstaten vor Gesetzesänderung; Beachtung des Maßstabes strikter Verhältnismäßigkeit; schwere Sexualstraftaten im Sinne der Weitergeltungsanordnung


Stattgebender Kammerbeschluss: Unbegründete Versäumung der Überprüfungsfrist des § 67e Abs 2 StGB hinsichtlich einer Unterbringung in der Sicherungsverwahrung verletzt Betroffenen in Grundrechten aus Art 2 Abs 2 S 2 GG und Art 104 Abs 1 GG - Gegenstandswertfestsetzung


Überprüfungsfrist, Sicherungsverwahrung, Fortdauer, Nichteinhaltung der Überprüfungsfrist


Unterbringungsfortdauer Psychiatrisches Krankenhaus Körperverletzungsdelikte Klinikpersonal Überschreitung Überprüfungsfrist Vollstreckungshindernis


Fortdauer Unterbringung psychiatrisches Krankenhaus Schwere der Tat Vergewaltigung sexuelle Nötigung Fristüberschreitung Überprüfungsfrist Vollstreckungshindernis


1. Der Zweck der mündlichen Anhörung des Verurteilten gem. § 454 Abs. 1 S. 3 StPO liegt in der Gewährung rechtlichen Gehörs und darin, den Sachverhalt zu ermitteln sowie sich einen unmittelbaren und a ...


Maßregelvollstreckung, Sicherungsverwahrung, Verhältnismäßigkeit, angebotene und gerichtlich geforderte Fördermaßnahmen


Referenzen0
Schlagworte