Verzögerung der Überprüfungsfrist des § 67e StGB
Sicherungsverwahrung: Frist zur Überprüfung der Fortdauer der Sicherungsverwahrung
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Unbegründete Überschreitung der Überprüfungsfrist des § 67e Abs 2 StGB um ca 10 Monate hinsichtlich einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus verletzt Betroffenen in Grundrechten aus Art 2 Abs 2 S 2 GG und Art 104 Abs 1 GG
Entschädigungsanspruch aus Art. 5 Abs. 5 EMRK wegen Überschreitung der Prüffrist i.S.d. § 67e Abs. 2 StGB: Bemessung des immateriellen Schadens
Überschreitung Überprüfungsfrist Unterbringung psychiatrisches Krankenhaus Prognosegutachten