Freistellung eines Steinbruchs (Anlage zur Gewinnung von Steinen) vom immissionsschutzrechtlichen und baurechtlichen Genehmigungserfordernis;Altanlage, die seit 1889 betrieben wird;Fortführung der Nutzung der Altanlage; Änderung bzw. Erweiterung der Altanlage; Bestimmtheitsgrundsatz; Anpachtung vo