BGH, Urteil vom 21.06.2005 - VI ZR 238/03
Fundstelle
openJur 2012, 59696
  • Rkr:

Herstellerbegriff nach dem ProdHaftG: Hersteller, Quasi-Hersteller, Vertragshändler, Montage


Schadensersatz; Wegnahme von Zahngold; Betriebsübergang; Verjährungsbeginn


Produkthaftung: Ausfallhaftung des Lieferanten; Beweiswürdigung bei spätem Bestreiten


Produkthaftung: Zur Haftung des Lieferanten für einen Produktfehler bei Nennung des Herstellers bzw. Nichtbeweisbarkeit der Herstellereigenschaft