BGH, Urteil vom 21.06.2005 - VI ZR 238/03
Fundstelle
openJur 2012, 59696
  • Rkr:

Macht der Kläger erstmals in der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht geltend, er habe durch den Unfall eine Labyrintherschütterung erlitten und beruft er sich dafür auf eine ergänzende Beg ...


1. Macht der Kläger unmittelbar nach dem Unfall am Unfallort eine unfallbedingte Verletzung nicht geltend und vergehen vom Unfalltag bis zur erstmaligen Inanspruchnahme ärztlicher Hilfe sechs Tage, be ...


Haftung für fehlerhafte Produkte: Anforderungen an die Schlüssigkeit einer Klage; Ansprüche gegen einen Quasi-Hersteller von Kugelwasserhähnen wegen Schäden an überwiegend privat genutztem Wohnungseigentum


1. Zur Haftung des Vertriebshändlers von Medizinprodukten (hier: Bruch der Elektrode eines Implantierbare Cardioverter Defibrillatoren (ICD)) 2. Eine Haftung wegen Verletzung der Verkehrssicherungs ...


HWS-Verletzung beim Kfz-Unfall: Anforderungen an die Begutachtung


Schadenersatzklage nach Verkehrsunfall: Grundsätze der Beweislast und der Beweiswürdigung bei behaupteter HWS-Distorsion; Verhältnis unfallanalytische Begutachtung/biomechanische Begutachtung/medizinische Begutachtung


Schadenersatz nach Verkehrsunfall: Reichweite der so genannten „Tatsachenpräklusion; Anforderungen an den Nachweis der Unfallursächlichkeit von über die Primärverletzung hinausgehenden körperlichen und psychischen Folgeschäden; Haftung für eine psychische Fehlverarbeitung als sekundäre Fol


Personenschaden bei Verkehrsunfall: Anforderungen an die Beweiswürdigung bei der Beurteilung der haftungsausfüllenden Kausalität


Schadensersatzprozess nach Verkehrsunfall mit Personenschaden: Mangelhafte Beweiserhebung durch unterlassene Anhörung der Unfallbeteiligten; Feststellung der für die medizinische Begutachtung notwendigen Anknüpfungstatsachen bei einer HWS-Distorsionsverletzung; Mangelhaftigkeit der Beweiswürdigu