Abgrenzung zwischen Betreten und Durchsuchen einer Wohnung im Rahmen einer waffenrechtlichen Sicherstellung;Rechtmäßigkeit des Betretens der Wohnung eines Dritten sowie der Öffnung von in seinem Anwesen befindlichen Waffenschränken im Zuge einer waffenrechtlichen Sicherstellung;Hier im Einzelfal
a) Ein Gericht kann einem am selbständigen Beweisverfahren nicht beteiligten Dritten nicht aufgeben, eine Bauteilöffnung in seiner Wohnung zum Zwecke der Beweissicherung zu dulden. b) Zur Wohnung i ...