Brandenburgisches OLG, Urteil vom 24.02.2011 - 12 U 129/10
Fundstelle
openJur 2012, 14569
  • Rkr:

Teilweise Unzulässigkeit der Berufung


VOB-Vertrag: Unwirksame Teilabnahme mangels funktionaler Abgrenzbarkeit der Leistungen; Anwendbarkeit der Mängelrechte bereits vor der Abnahme; Berechnung der Höhe der Minderung


Restwerklohnprozess: Aufrechnung mit Aufwendungen einer Mängelbeseitigung durch Ersatzvornahme


Zum Umgang des Auftragnehmers mit einem "schwierigen" Auftraggeber; Abrechnung der erbrachten Leistungen nach Kündigung bei fehlender Urkalkulation; Mängelrechte vor Abnahme


Mängelrechte des Bestellers vor Abnahme der Werkleistung