Einsicht in Akten des Petitionsausschusses
Zugang zu Informationen des Bundeskanzleramtes; Abendessen für Vorstandvorsitzenden der Deutschen Bank
1. Der Anspruch auf Informationszugang aus § 1 Abs. 1 Satz 1 IFG (Bund) erstreckt sich nur auf solche amtlichen Informationen, die zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung tatsächlich noch bei de ...
1. Mit den Belangen der inneren und äußeren Sicherheit schützt § 3 Nr. 1 Buchst. c IFG die freiheitlich demokratische Grundordnung sowie den Bestand und die Sicherheit des Bundes und der Länder, einsc ...