Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 12.05.2010 - 15 WF 125/10
Fundstelle
openJur 2012, 12921
  • Rkr:

1. Die einmal begründete örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts bleibt auch nach Wiederaufnahme des Verfahrens über den Versorgungsausgleich erhalten und kann nicht mehr nachträglich entfallen, § 2 A ...


Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe im Versorgungsausgleichsverfahren: Erneuter Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe nach Wiederaufnahme bei bewilligter Prozesskostenhilfe im Scheidungsverbundverfahren


Prozesskostenhilfe im Scheidungsverfahren: Erstreckung der Bewilligung auf ein wiederaufgenommenes Versorgungsausgleichsverfahren


Versorgungsausgleich: Fortgeltung bewilligter Prozesskostenhilfe bei Wiederaufnahme eines abgetrennten Verfahrens


Gemäß § 31 Abs. 2 Satz 1 VersAusglG darf der überlebende Ehegatte im Falle des Versterbens des anderen durch den Wertausgleich nicht besser, bei konsequenter Fortführung des der Vorschrift zugrundlieg ...


Der Halbteilungsgrundsatz gebietet es, bei einem teilweisen Ausschluss des Versorgungsausgleiches wegen Geringfügigkeit im Weg einer Gesamtsaldierung die hierdurch für einen Ehegatten eintretenden Nac ...


Prozesskostenhilfe bei Ehescheidungsverfahren: Erneuter Bewilligungsantrag bei ausgesetztem und wiederaufgenommenen Versorgungsausgleichsverfahren; Versorgungsausgleich bei bestehendem Rentnerprivileg


FGG-Reformgesetz: Fortführung einer am 1. September 2009 ausgesetzten Ost-West-Versorgungsausgleichssache als "selbständige" Familiensache; Neuentscheidung über die Kosten; gesonderte Verfahrenswertfestsetzung


Zur Bindungswirkung von Verweisungsbeschlüssen, mit denen ausgesetzte bzw. abgetrennte Versorgungsausgleichsverfahren nach Inkrafttreten des FamFG an ein anderes Familiengericht verwiesen werden. Die ...


Zur Bindungswirkung von Verweisungsbeschlüssen, mit denen ausgesetzte bzw. abgetrennte Versorgungsausgleichsverfahren nach Inkrafttreten des FamFG an ein anderes Familiengericht verwiesen werden. Die ...


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