VerfGH des Landes Berlin, Beschluss vom 31.07.1998 - 92/95
Fundstelle
openJur 2012, 849
  • Rkr:
Thüringer VerfGH
vom 08.10.1996 - VerfGH 18/96
VerfGH des Landes Berlin
vom 21.09.1995 - VerfGH 37/95
VerfGH für das Land Nordrhein-Westfalen
vom 02.07.1997 - VerfGH 37/95
VerfGH des Landes Berlin
vom 02.04.1996 - VerfGH 18/96
VerfGH des Landes Berlin
vom 17.03.1997 - VerfGH 90/95
VerfGH des Landes Berlin
vom 10.05.1995 - VerfGH 14/95

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1. Der Grundsatz der gleichen Wahl ist ein Anwendungsfall des allgemeinen Gleichheitssatzes, der als Grundrecht des einzelnen in Art. 3 Abs. 1 GG garantiert ist, aber darüber hinaus als selbstverständ ...


1. Bei der Ausgestaltung der vom Grundsatz der Wahlgleichheit gebotenen Wahlprüfung kann auch berücksichtigt werden, daß die richtige Zusammensetzung der Volksvertretung binnen angemessener Zeit geklä ...


Zur Verfassungsmäßigkeit von Überhangmandaten, die ohne Verrechnung anfallen oder ohne Ausgleichsmandate zugeteilt werden.


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