OLG Hamburg, Beschluss vom 05.04.2012 - 3-14/12
Fundstelle
openJur 2012, 663
  • Rkr:
Verfahrensgang
  • vorher: Az. 1 Ss 29/12

Zur Berücksichtigung der Rundfunkfreiheit des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG beim Erlass sitzungspolizeilicher Anordnungen über Ton- und Bildaufnahmen unmittelbar vor und nach einer mündlichen Verhandlung so ...


Öffentliches Recht Verfassungsrecht

1. Eine Rundfunk- oder Fernsehanstalt kann sich grundsätzlich für jede Sendung zunächst auf den Schutz des Art. 5 Abs. 1 GG berufen. Die Rundfunkfreiheit deckt sowohl die Auswahl des dargebotenen Stof ...


BAG
vom 30.06.1981 - 1 ABR 26/79