Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Schließung von Sportanlagen für den Freizeit- und Amateursport durch die Niedersächsische Corona-Verordnung vom 30. Oktober 2020
Keine vorläufige Außervollzugsetzung der Schließung von Kosmetikstudios durch die Niedersächsische Corona-Verordnung vom 30. Oktober 2020
Keine vorläufige Außervollzugsetzung der Schließung von Prostitutionsstätten durch die Niedersächsische Corona-Verordnung vom 30. Oktober 2020
Keine vorläufige Außervollzugsetzung der Schließung von Tattoo-Studios durch die Niedersächsische Corona-Verordnung vom 30. Oktober 2020