BVerfG, Beschluss vom 07.02.2012 - 1 BvL 14/07
Fundstelle
openJur 2012, 619
  • Rkr:

Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Schließung von Sportanlagen für den Freizeit- und Amateursport durch die Niedersächsische Corona-Verordnung vom 30. Oktober 2020


Keine vorläufige Außervollzugsetzung der Schließung von Kosmetikstudios durch die Niedersächsische Corona-Verordnung vom 30. Oktober 2020


Keine vorläufige Außervollzugsetzung der Schließung von Prostitutionsstätten durch die Niedersächsische Corona-Verordnung vom 30. Oktober 2020


Keine vorläufige Außervollzugsetzung der Schließung von Tattoo-Studios durch die Niedersächsische Corona-Verordnung vom 30. Oktober 2020


Zitate51
Zitiert472
Referenzen0
Schlagworte