Teilweise erfolgreicher Eilantrag im Organstreitverfahren bzgl des Gesetzgebungsverfahrens zur 2. Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG – "Heizungsgesetz") - Aufschub der zweiten und dritten Lesung des Gesetzes - Folgenabwägung
Staatliche Förderung der Tätigkeit parteinaher Stiftungen bedarf einer besonderen gesetzlichen Grundlage - Haushaltsgesetz insofern nicht ausreichend - Bindung des Gesetzgebers an den Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien aus Art 21 Abs 1 S 1 GG - hier: teils erfolgreiche Organklage durch Entscheidung über Stiftungsförderung für das Jahr 2019 unter Nichtberücksichtigung der Desiderius-Erasm
Unzulässige Organklage bzgl des Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze (PartGuaÄndG 2018) - keine Normenkontrolle im Organstreitverfahren, insoweit untauglicher Antragsgegenstand - zudem unzureichende Darlegung einer Antragsbefugnis hinsichtlich des Verfahrens zur Verabschiedung des PartGuaÄndG 2018
Anhebung der absoluten Obergrenze für die staatliche Parteienfinanzierung gem Art 1 des Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze (juris: PartGuaÄndG 2018) mit Art 21 Abs 1 S 1 GG unvereinbar und nichtig
Unterlassene Auskunft der Bundesregierung zur Zahl der im Ausland tätigen Verfassungsschutzbediensteten verletzt parlamentarisches Fragerecht
Eilantrag im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle gegen die Übertragung einer Kreditermächtigung in Höhe von 60 Milliarden Euro auf den "Energie- und Klimafonds" erfolglos - Normenkontrollantrag zwar weder von vornherein unzulässig noch offensichtlich unbegründet - allerdings deutliches Überwiegen der mit einer eA verbundenen Nachteile im Rahmen der Folgenabwägung
Äußerungen von Bundeskanzlerin Merkel zur Ministerpräsidentenwahl in Thüringen 2020 verletzen das Recht auf Chancengleichheit der Parteien
VerfGH Koblenz: Erfolgloser Antrag im Organstreitverfahren bzgl der Beantwortung einer an die Landesregierung parlamentarischen Anfrage - fehlendes Klarstellungsinteresse mangels vorheriger Konfrontation der Antragsgegnerin mit dem Vorwurf der Verfassungsrechtsverletzung
VerfG Schleswig: Art 22a LV (juris: Verf SH) verfassungsgemäß - Antrag im Organstreitverfahren erfolglos - keine Verletzung der Rechte aus Art 17 Verf SH iVm Art 16 Verf SH und Art 2 Verf SH