OLG Stuttgart, Beschluss vom 15.02.2012 - 8 W 13/12
Fundstelle
openJur 2012, 606
  • Rkr:
Verfahrensgang
  • vorher: Az. 17 O 252/11

Rechtsanwaltsgebühr in Wettbewerbssachen: Einigungsgebühr nach Abgabe einer dem Klageantrag entsprechenden strafbewehrten Unterlassungserklärung


Eine Terminsgebühr fällt in analoger Anwendung von Nr. 4114 VV RVG an, wenn der Verteidiger eines Angeklagten in einem gegen Dritte gerichteten Parallelverfahren, in dem er bislang nicht beteiligt ist ...


Vergütung des Beratungshilfeanwalts: Anrechnung gegnerischer Zahlungen


Rechtsanwaltsvergütung: Entstehen einer 1,2-Terminsgebühr in einem Verbundverfahren über Ehescheidung und Versorgungsausgleich, in dem keine mündliche Verhandlung stattfindet


Óbereinstimmende Erledigung; Einigungsgebühr


keine Einigungsgebühren für den Klägervertreter, wenn Beklagte in einem Unterlassungsprozess ohne Zutun des Kägervertreters eine dem Klageantrag entsprechende strafbewehrte Unterlassungserklärung abgibt, die der Kläger annimmt


Kosten- und Gebührenrecht Wettbewerbsrecht Zivilrecht
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