In der Haftpflichtversicherung kann abweichend von Ziff. 1.2 AHB Versicherungsschutz durch Deckungserweiterungen geschaffen werden. So kann insbesondere Deckung bestehen, wenn im Rahmen einer Betriebs ...
Gegen das Urteil ist Revison eingelegt worden. Das Aktenzeichen des BGH lautet: IV ZR 174/12.
Rechtsschutzversicherung: Auslegung des Risikoausschlusses der sog. Baufinanzierungsklausel in den ARB
Rechtsschutzversicherung: Reichweite der Baurisikoausschlussklausel bei Ansprüchen des Versicherungsnehmers wegen Aufklärungsmängeln bei seinem eigenfinanzierten Beitritt als stiller Gesellschafter einer Immobilienhandelsgesellschaft