1. Berlin ist ein Land der Bundesrepublik Deutschland. 2. Das Grundgesetz gilt in und für Berlin, soweit nicht aus der Besatzungszeit stammende und noch heute aufrecht erhaltene Maßnahmen der Drei ...
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1. Die Zuständigkeit des Bundes, die Errichtung von Apotheken zu regeln, ergibt sich aus Art. 74 Ziff. 11 GG. 2. Wenn ein Gesetz auf andere Normen verweist, so muß es, um den Anforderungen der Rech ...