VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.04.1989 - 8 S 3128/88
Fundstelle
openJur 2013, 7087
  • Rkr:
VGH Baden-Württemberg

1. Ist die genehmigungspflichtige Nutzung einer baulichen Anlage nicht von der erforderlichen Baugenehmigung gedeckt, steht diese Nutzung im Sinne d. § 65 Abs. 1 Satz 2 LBO im Widerspruch zu öffentlic ...


Wiederkehrender Straßenausbaubeitrag; Bebauungszusammenhang; Flusslauf; Garagenhof; Grünstreifen; Sportgelände


VGH Baden-Württemberg

Fortsetzungsfeststellungsklage nach Erledigung eines Verpflichtungsbegehrens; Erstreckung der Nichtigkeit eines Bebauungsplans auf den Änderungsplan; Ausfertigung von Bebauungsplänen


Beschränkte Wiederherstellung oder Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen eine Baugenehmigung; Genehmigung eines der Gebietsversorgung dienenden Ladens oder nicht störenden Handwerksbetriebes


Keine planübergreifende nachbarschützende Wirkung der Geschoßflächenzahlfestsetzung


Die Änderung eines Bebauungsplans (nur Flachdächer zugelassen) dahingehend, daß die Zulassung von Walmdächern vorgesehen ist, ist nicht abwägungsfehlerhaft


VGH Baden-Württemberg

Bebauungsplan - Berücksichtigung zukünftiger Verkehrsimmissionen bei Abwägung der öffentlichen und privaten Belange - Ausschluß einer Verletzung des Rücksichtnahmegebots durch Zulassung eines Bauvorhabens in untergeordnetem Umfang


VGH Baden-Württemberg

Untätigkeitsklage: zureichender Grund für die Verzögerung - Aussetzung einer nach Ablauf der Sperrfrist zulässig erhobenen Klage - Einbeziehung einer neuen Verfügung ohne Vorverfahrensdurchführung bei nicht ausgesetztem Verfahren; Bekanntmachung von ortsrechtlichen Satzungen: Mitabdruck einer


VGH Baden-Württemberg

(Zur Bewertung des Belanges "Dringender Wohnbedarf der Bevölkerung" (BauGBMaßnG § 1 Abs 1) im Bebauungsplanverfahren)


Drittschutz des Nachbar aus dem Gebot der Rücksichtnahme bei Befreiungen von Planfestsetzungen


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