BGH, Urteil vom 01.12.2011 - III ZR 71/11
Fundstelle
openJur 2011, 117895
  • Rkr:

1. Die aus § 666 BGB folgende Auskunftspflicht richtet sich Ihrem Inhalt nach, was nach dem Gegenstand der Besorgung, Üblichkeit im Geschäftsverkehr, dem Zweck der verlangten Information unter Berücks ...


1. Auskunfts- und Herausgabeansprüche gemäß §§ 666, 667 BGB unterliegen der regelmäßigen Verjährung. 2. Bei Auskunfts- und Herausgabeansprüchen bei Kick-backs beginnt die Verjährung mit Abschluss de ...


Kein Leitsatz


Tilgungsbestimmung; Aufrechnung


Reisewerte; verhaltener Anspruch; Verjährung


Reisewerte; verhaltener Anspruch; Verjährung