BGH, Urteil vom 01.12.2011 - IX ZR 11/11
Fundstelle
openJur 2011, 117840
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1a. Eine Beteiligung am Haftkapital in Höhe von 10% (und nicht von weniger als 10%) steht der Anwendung des Kleinbeteiligtenprivilegs nicht entgegen; eine einschränkende Auslegung der Vorschriften übe ...


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Begleicht der Schuldner im Wissen um seine Zahlungsunfähigkeit eine Geldstrafe, kann die Vorsatzanfechtung durchgreifen, wenn die Strafvollstreckungsbehörde über die ungünstige Vermögenslage des Schul ...


Insolvenzrecht Zivilrecht
§ 133 Abs. 1 InsO