BGH, Urteil vom 25.10.2011 - XI ZR 67/11
Fundstelle
openJur 2011, 117590
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Ein Anleger hat keinen Anspruch auf Verzugszinsen aus §§ 288, 286 BGB auf die ihm zustehende Entschädigung gemäß §§ 3 Absatz 1, 4 Absatz 1 EAEG. Wegen einer verzögerten Entschädigung kommt allenfalls ...